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Standesamt

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.


Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee

Die Geburtsurkunde stellt eine amtliche Bescheinigung der Geburt einer Person dar.

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.


Postfach
Postfach 1661
27767 Ganderkesee
Adresse
Mühlenstrasse 2-4
27777 Ganderkesee
Servicezeiten

Öffnungszeiten der übrigen Bereiche:
Montag, Dienstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch: 8:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 - 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung



<p>Bitte beachten Sie im Bereich Soziale Hilfen: Um Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem jeweils zuständigen Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, die Terminvergabe erfolgt telefonisch.</p>

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Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee

Urkunden für in der Gemeinde Ganderkesee geborene Personen können persönlich, schriftlich oder online angefordert werden.

Hinweis:Sie benötigen eine Urkunde für die Anmeldung einer Eheschließung? In diesem Fall benötigen Sie eine Abschrift aus dem Geburtenregister. Diese können Sie im selben Onlineantrag auswählen.



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Ganderkesee
  • Ausstellung der Urkunde: 15,00 EUR
  • Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde: 7,50 EUR
  • Für Renten- und Versorgungsangelegenheiten ist die Ausstellung der Urkunden gebührenfrei


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister