Dienstleistung
Elektronischer Aufenthaltstitel
Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Elektronischer Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel
Schlagwörter
eAT, Elektronischer Aufenthaltstitel