Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen. Immissionen sind beispielsweise Geräusche, Gerüche, Stäube und ähnliche Umwelteinwirkungen.

 

Der Landkreis Aurich ist als Immissionsschutzbehörde u.a. zuständig für die Genehmigung folgender Anlagen:

  •  Windenergieanlagen mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 Metern
  • Anlagen zur Intensivtierhaltung von Geflügel, Schweinen und Rindern
  • Anlagen zur Lagerung von Gülle oder Gärresten ab einer Gesamtlagerkapazität von 6.500 m³
  • Biogasanlagen als Nebenanlagen der Intensivtierhaltung oder der Gülle-/ Gärrestlagerung

 

Je nach Art, Größe und Umfang der Vorhaben sowie der mit ihnen verbundenen Umweltauswirkungen ist ein förmliches Verfahren (mit Öffentlichkeitsbeteiligung) oder ein vereinfachtes Verfahren (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) durchzuführen. Die Pflicht zur Durchführung eines immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens sowie die Art des Verfahrens (förmliches/vereinfachtes) bestimmt sich nach der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV).

 

Das Land Niedersachsen hat einen Leitfaden für die Antragstellung entwickelt, der Hilfestellung zu allen Fragen eines Genehmigungsverfahrens leistet. Informationen zum Leitfaden gibt es auf der Homepage der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht.

Immissionsschutz, Windenergieanlagen, Intensivtierhaltung, Gülle, Biogasanlagen