Dienstleistung
Grünlandumbruch
Die Umwandlung von Grünland in Ackerland in festgesetzten und künftigen Wasserschutzgebieten unterliegt der Genehmigungspflicht durch die untere Wasserbehörde. Von der unteren Wasserbehörde wird geprüft, ob der Grünlandumbruch erfolgen darf und welche Auflagen zum Schutze des Grundwassers erforderlich sind. Die Auflagen regeln die Folgenutzung hinsichtlich der Fruchtfolge und dem Einsatz von Dünger und Pflanzenschutzmitteln.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Genehmigung zum Grünlandumbruch
- Lageplan M 1: 1.000 mit Kennzeichnung der Fläche
An wen muss ich mich wenden?
Der Landkreis Aurich setzt als Untere Naturschutzbehörde die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege um.
Schlagwörter
Grünland, Ackerland, Umbruch