Zulassung Viehhandels, eines Transportunternehmens oder einer Sammelstelle

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Wer

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder
  • eine Sammelstelle betreiben will,

muss dies der zuständigen Stelle anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

Postfach
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Adresse
Eschstraße 29
49661 Cloppenburg
Anfahrtsbeschreibung Kreishaus
Servicezeiten

Sprechzeiten:
 Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr
 und nach Vereinbarung
KFZ-Zulassung Cloppenburg
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Friesoythe
 Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr
 Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr
KFZ-Zulassung Löningen
 Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr
 Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
 


Fax
04471 85697
Telefon
04471 15-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.


Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  •     Name und Anschrift
  •     im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: den Ort der Sammelstelle

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.


Anträge auf Erteilung bzw. Genehmigung können ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Stelle gerichtet werden.


Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung