Dienstleistung
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung
Ansprechpunkt
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
erforderliche Unterlagen
- Angaben zum Produkt mit Deklaration
- Untersuchungszeugnis
- Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
- Angaben zum Exportland und Exportdatum
Rechtsgrundlage(n)
- jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)