Für den grenzüberschreitenden Handel mit Futtermitteln können, je nach Exportland, unterschiedliche Bescheinigungen notwendig sein (z.B. Free-Sale- Zertifikat, Export-Zertifikat, Amtliche Bescheinigung zur Zulassung, Registrierung).

Die Antragstellung muss vor dem geplanten Export des Produktes erfolgen.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Futtermittelrecht - Amtliche Bescheinigung

Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.


  • Angaben zum Produkt mit Deklaration
  • Untersuchungszeugnis
  • Angaben zu Herstellungsdatum und Menge
  • Angaben zum Exportland und Exportdatum

  • jeweilige Importbestimmungen der Empfängerstaaten (derzeit 203)