Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung geregelt.

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Straßenreinigung

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


Es werden keine Unterlagen benötigt.


Straßenreinigungssatzung


Straßenreinigung, Straßenreinigungspflich, Winterdienst, Unkraut auf Gehweg