Dienstleistung
Kommunale Sportstätten
Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Cloppenburg
Wie sind die Cloppenburger Sportstätten und Plätze zurzeit belegt?
Ab sofort bietet das Hallenbelegungsprogramm "Locaboo" dazu eine tagesaktuelle Übersicht über alle Sportstätten im Stadtgebiet. Klicken Sie dazu einfach auf den hier hinterlegten Link.
Sollten Sie Interesse an der Nutzung einer Sportstätte oder sonstige Fragen haben, können Sie jederzeit Kontakt zu uns aufnehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung
Fachlich freigegeben durch
AG Kommunenredaktion