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Antrag auf Befreiung vom Anschluss– und Benutzungszwang - Niederschlagswasser

 

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen, wenn das anfallende Niederschlagswasser von den Dach- und Pflasterflächen / Grundstücksflächen anderweitig abgeleitet wird.

Häufig gestellte Fragen

Die Befreiung ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Vechta
genehmigungspflichtig. Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.

 

Sobald der Antrag durch die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Stadtentwässerung und Klärwerk geprüft wurde, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden. 


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