Dienstleistung
Anschluss– und Benutzungszwang - Niederschlagswasser - Befreiung
Wichtigste Merkmale
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Antrag auf Befreiung vom Anschluss– und Benutzungszwang - Niederschlagswasser
Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können eine Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragen, wenn das anfallende Niederschlagswasser von den Dach- und Pflasterflächen / Grundstücksflächen anderweitig abgeleitet wird.
Einrichtung
Rathaus Vechta
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
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Servicezeiten
Fax
04441 886 199
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Telefon
04441 886 0
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E-Mail
Website
Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Vechta
genehmigungspflichtig. Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Sobald der Antrag durch die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Stadtentwässerung und Klärwerk geprüft wurde, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden.
Schlagwörter
Befreiung, Benutzungszwang, Niederschlag, Niederschlagswasser, Anschlusszwang, Antrag, Entwässerung
Welche Gebühren fallen an?
Die Befreiung ist nach der Verwaltungskostensatzung der Stadt Vechta
genehmigungspflichtig. Es wird eine Gebühr von 25,00 € erhoben.
Sobald der Antrag durch die Kolleginnen und Kollegen des Fachdienstes Stadtentwässerung und Klärwerk geprüft wurde, erhalten Sie einen gesonderten Bescheid in dem Sie zur Zahlung aufgefordert werden.
Schlagwörter
Befreiung, Benutzungszwang, Niederschlag, Niederschlagswasser, Anschlusszwang, Antrag, Entwässerung