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Bauantrag gem. § 63 und 64 NBauO

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Vollmacht für Entwurfsverfasser

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Zusammen mit ihrem Entwurfsverfasser müssen Sie alle für die Beurteilung Ihres Vorhabens nötigen Bauunterlagen gem. Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) vorlegen.

Hierfür sind u.a. folgende Unterlagen notwendig:

• Antragsformular

• Übersichtsplan im Maßstab 1:5000

• Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500 inkl. Vermassung und Eintragung von Stellplätzen, ggf. notwendigen
  Kinderspielplätzen und Baulasten, falls vorhanden

• Bauzeichnungen im Maßstab 1:100, wie Grundrisse, Schnitte, Ansichten

• Geländeschnitt mit Darstellung der Straße als Bezugspunkt für die Gebäudehöhe

• Baubeschreibung mit allen notwendigen Angaben gem. Vordruck

• Ggf. Betriebsbeschreibung bei gewerblicher Nutzung

• Ggf. Nachweise des Brandschutzes und der Standsicherheit

• Berechnungen von Grundflächenzahl (GRZ I und GRZ II), Geschossflächenzahl (GFZ), umbautem Raum, Wohn- und
  Nutzflächen, Brutto-Rohbaukosten, Anzahl der notwendigen Stellplätze, etc.

• sofern Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nötig sind, sind entsprechende Anträge einzureichen

• Erhebungsbogen über Bautätigkeit (http://www.statistik-bw.de/baut/servlet/LaenderServlet)

Bitte achten Sie auf die richtige Bezeichnung der Dokumente entsprechend der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (z.B. "01_Bauantrag_20210527_V1" oder "06_Nachweis_Standsicherheit_20210511_V1_P1").