Dienstleistung
Lebensbescheinigung
Wichtigste Merkmale
Online Terminvergabe
Als Nachweis kann die Rentenversicherung eine Lebensbescheinigung verlangen. Diese ist ein amtliches Dokument, welches von der zuständigen Stelle auf Antrag erteilt wird
Einrichtung
Rathaus Vechta
Adresse
Burgstraße 6
49377 Vechta
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Servicezeiten
Fax
04441 886 199
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Telefon
04441 886 0
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Ansprechpartner
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: gebührenfrei
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: EUR 4,80
Rechtsgrundlage
§ 119 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI)
§ 60 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I)
Schlagwörter
Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung, Bescheinigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- bei schriftlichem Antrag: formloser Antrag und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- gegebenenfalls weitere Unterlagen auf Anforderung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr ist bei persönlichem Erscheinen bei der zuständigen Stelle zu begleichen. Bei schriftlichen Anfragen ist die Gebühr für den Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen auf das Konto der Stelle zu überweisen, an die der Antrag gerichtet ist.
Lebensbescheinigung für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung
Gebühr: gebührenfrei
zum Nachweis für ausländische Rentenversicherungsträger und für private Versicherungen (zum Beispiel Betriebsrenten)
Gebühr: EUR 4,80
Rechtsgrundlage
§ 119 Sozialgesetzbuch - Sechstes Buch (SGB VI)
§ 60 Sozialgesetzbuch - Erstes Buch (SGB I)
Schlagwörter
Lebensbescheinigung, Meldebescheinigung, Bescheinigung