Dienstleistung
Hundehaltung Abmeldung
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
- Wegzug des Hundehalters
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Einrichtung
Bürgerbüro
Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Fax
04446 89 95
04446 89 95
Telefon
04446 89 11
04446 89 11
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Hundesteuermarke (wenn vorliegt)
- Bescheinigung des Tierarztes (Euthanasie)
Schlagwörter
Hund, Steuer, NHundG, Abmeldung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
erforderliche Unterlagen
- ausgefülltes Abmeldeformular
- Hundesteuermarke (wenn vorliegt)
- Bescheinigung des Tierarztes (Euthanasie)
Schlagwörter
Hund, Steuer, NHundG, Abmeldung