An- Abmeldung Hund (PDF)


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An- Abmeldung Hund (komplett Online)


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Hundesteuersatzung der Gemeinde Bakum (Lesefassung)


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Anmeldung Hund NDS Hunderegister


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Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

 

 

 

 

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum

Fax
04446 89 95
Telefon
04446 89 11

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.


Transpondernummer

Nachweis Tier-Haftpflichtversicherung

Nachweis Eintragung Niedersächsisches Hunderegister

Sachkundenachweis Theorie vorm Beginn der Hundehaltung, praktisch innerhalb des ersten Jahres.

 


Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

 


Tierhaltung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden