Dienstleistung
Hundehaltung Anmeldung
Leistungsbeschreibung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Einrichtung
Bürgerbüro
Kirchstraße 3
49456 Bakum
04446 89 95
04446 89 11
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
erforderliche Unterlagen
Transpondernummer
Nachweis Tier-Haftpflichtversicherung
Nachweis Eintragung Niedersächsisches Hunderegister
Sachkundenachweis Theorie vorm Beginn der Hundehaltung, praktisch innerhalb des ersten Jahres.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Schlagwörter
Tierhaltung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
erforderliche Unterlagen
Transpondernummer
Nachweis Tier-Haftpflichtversicherung
Nachweis Eintragung Niedersächsisches Hunderegister
Sachkundenachweis Theorie vorm Beginn der Hundehaltung, praktisch innerhalb des ersten Jahres.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".