An- Abmeldung Hund (PDF)


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An- Abmeldung Hund (komplett Online)


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Hundesteuersatzung der Gemeinde Bakum (Lesefassung)


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Leistungsbeschreibung

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

 

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Informationen zum Hunderegister Niedersachsen

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

  • Kommunale Satzung

 

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum

Fax
04446 89 95
Telefon
04446 89 11

Häufig gestellte Fragen

Tierhaltung, Hundeabmeldung, gefährlicher Hund, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Halten von Hunden