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Wohnungsgeberbescheinigung § 19 BMG (PDF)


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Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der in § 17 Absatz 1 oder 2 genannten Fristen zu bestätigen. 

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum

Fax
04446 89 95
Telefon
04446 89 11

Häufig gestellte Fragen

Wohnungsgeber, Vermieter, § 19, BMG