Satzung des Landkreises Vechta über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege


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Ansprechpartner


Andrea Siemer

Die Kindertagespflege ist eine personenbezogene Betreuungsform. Von einer geeigneten Tagespflegeperson werden Kinder in ihrem oder im Haushalt des Personensorgeberechtigten oder in anderen Räumen betreut.

Tagespflege ist ein flexibles Betreuungsangebot, das auf den individuellen Bedarf des Kindes und seiner Familie zugeschnitten werden kann. Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren und im schulpflichtigen Alter eine Alternative zur Betreuung in Tageseinrichtungen für Kinder und bietet für die 3 - 6 jährigen ein ergänzendes Förderangebot zur Tageseinrichtung an.

Eine Person, die ein Kind oder mehrere Kinder außerhalb des Haushalts des Erziehungsberechtigten während eines Teils des Tages und mehr als 15 Stunden wöchentlich gegen Entgelt länger als drei Monate betreuen will, bedarf der Erlaubnis. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.


§ 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII)

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum

Fax
04446 89 95
Telefon
04446 89 15
Hinweis
Frau Stuke-Lefferding
Telefon
04446 89 14
Hinweis
Frau Siemer