Dienstleistung
Entsorgung Abfall
Auch wenn inzwischen der Bereich Abfall größtenteils in privater Hand - nämlich bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft Landkreis Vechta mbH (AWV) - liegt, ist die Abfallbeseitigung eine öffentliche Aufgabe. Die Beseitigung und Verhinderung von "Müllkippen", insbesondere in freier Natur, ist das Anliegen des Bereiches Abfallwirtschaft. Hierzu zählen auch ehemalige Mülllagerungen, sogenannte Altablagerungen. Da der Abfall durch die Zersetzungsprozesse Auswirkungen auf die Natur hat, stellt die Aufgabenerfüllung im Bereich Abfallwirtschaft einen wichtigen Beitrag für den Naturschutz dar.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Abfallwirtschaft Vechta
                
                    
                    E-Mail: info@awv-online.de
Telefon: 04441/9325 0
Fax: 04441/9325 529
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            Leistungsbeschreibung
                    
                
            
        
        
                                                Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Vechta.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage
                    
                
            
        
        
                                                Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Abfall, Müll, Kalender, Sperrmüll, Abfuhr
            
    
    
                                    
    
Leistungsbeschreibung
Abfallentsorgung umfasst das Sammeln, Befördern, Behandeln, Verwerten und Beseitigen von Abfällen aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Vechta.
Informationen erteilen auch die Abfallentsorgungsbetriebe, die am jeweiligen Wohnsitz den Müll entsorgen.
Rechtsgrundlage
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle