Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum

Fax
04446 89 95
Telefon
04446 89 11

Häufig gestellte Fragen

Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.


  • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz



  • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen



Hauptwohnung, Nebenwohnung, Wohnung, Studium, Ausbildung, Arbeit