Dienstleistung
Abmeldung einer Nebenwohnung
Einen Nebenwohnsitz, den Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.
Bitte beachten Sie, dass die Abmeldung per Online-Antrag nur mit der Angabe oder dem Upload eines gültigen Ausweisdokuments möglich ist.
Einrichtung
Bürgerbüro
Adresse
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Kirchstraße 3
49456 Bakum
Fax
04446 89 95
04446 89 95
Telefon
04446 89 11
04446 89 11
E-Mail
Website
Häufig gestellte Fragen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Wegzug, Umzug, Wohnen, Nebenwohnung
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Wohnungsgeberbestätigung
- Meldeschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.
Rechtsgrundlage
Bundesmeldegesetz (BMG)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Schlagwörter
Wegzug, Umzug, Wohnen, Nebenwohnung