Ist der Personalausweis nicht mehr auffindbar oder wurde verloren, muss der Verlust sofort angezeigt werden (Verlustanzeige). Unter Umständen ist eine Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises notwendig. Zudem muss ein neuer Personalausweises ausgestellt werden.



Für die Verlustmeldung fallen keine Gebühren an.


Die Meldung muss umgehend erfolgen.



§ 27 Abs. 1 Nr. 3 Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)


Pass, Ausweis