Dienstleistung
Ausweispflichtbefreiung beantragen
Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben - befreien lassen, wenn:
- für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
 - Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
 - Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.
 
Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Bakum - Bürgerbüro
                
                    
                    Kirchstraße 3
49456 Bakum
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
04446 89-95
04446 89-11
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Es fallen keine Kosten an. 
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                Zuständig ist das örtliche Bürgeramt
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Zuständige Stelle
                    
                
            
        
        
                                                Zuständig ist das örtliche Bürgeramt
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
 
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
 
Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
 
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt
 
oder
 
Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
 
oder
 
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                schriftlicher Antrag
 
soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
 
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Verfahrensablauf
                    
                
            
        
        
                                                Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
 
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                                                
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Rechtsbehelf
                    
                
            
        
        
                                                Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    neuer Personalausweis, Perser, neu, PA, nPA, Perso, ePA, elektronischer Personalausweis
            
    
    
                                    
    
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Ansprechpunkt
Zuständig ist das örtliche Bürgeramt
Zuständige Stelle
Zuständig ist das örtliche Bürgeramt
Voraussetzungen
Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.
Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt
oder
Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht
oder
Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.
erforderliche Unterlagen
schriftlicher Antrag
soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass
Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.
Verfahrensablauf
Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.
Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.
Rechtsbehelf
Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.