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Einheitsgemeinde Barßel
Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode der Gewerbetreibenden/des Gewerbetreibenden ohne befähigte Stellvertretung Gestattung
Fortführung eines Gewerbebetriebs durch Stellvertreter Genehmigung
Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen