Schulträgerschaft / Schulverwaltung
 
Im Rahmen ihrer Schulträgerschaft ist die Gemeinde Barßel zuständig für:
  • die Einrichtung und Organisation von Schulen
  • die Verwaltung und Unterhaltung der Schulgebäude
  • die Ausstattung der Schule mit Inventrar sowie Lehr- und Lernmittel/ Medien

 

In der Gemeinde Barßel sind folgende Schulen vorhanden:

 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Nds. Schulgesetz

Schule, Bildung