KITA-Portal

In enger Zusammenarbeit mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen hat die Gemeinde Dötlingen ab dem 01.09.2021 ein KITA-Portal für den Bereich der Kindertagesstätten eingeführt. Über das Portal ist es u.a. möglich, sich über Betreuungsangebote und Einrichtungen zu informieren, Kinder für die Kindertagesstätten an- bzw. abzumelden, Briefe, Bescheide und andere Dokumente einzusehen sowie angeforderte Nachweise hochzuladen. Den Eltern steht hiermit ein vielfältiges Informations- und Kommunikationsangebot zur Verfügung. Werden weitere Informationen zu den Einrichtungen benötigt, können Sie gerne vorab telefonisch mit der entsprechenden Kindertageseinrichtung Kontakt aufnehmen.


 

Über den Button "Hilfe" in der Fußzeile des KITA-Portals erhält man eine Anleitung zur Nutzung des Portals.


Sollten Probleme im KITA-Portal auftreten, können Sie sich gerne an die Leitungen der Kindertageseinrichtungen oder die Ansprechpersonen aus dem Rathaus wenden.



Betreuungspakete

Nach Beratung mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen und einem entsprechenden Beschluss des Verwaltungsausschusses der Gemeinde Dötlingen wird das Betreuungsangebot zukünftig auf eine Auswahl verbindlicher „Betreuungspakete“ angepasst. Über das KITA-Portal werden verschiedene Möglichkeiten eröffnet, um einen passenden Betreuungsplatz zu finden. So kann beispielweise nach einer Einrichtung gesucht oder aber nach einer bestimmten Betreuungszeit gefiltert werden.

 

Anmeldefrist für Betreuungsplätze:



Anmeldeschluss ist jeweils am 30.09. des Vorjahres!


Anmeldungen sind ausschließlich über das KITA-Portal möglich. Schriftliche Anmeldungen werden ab sofort nicht mehr entgegengenommen.



Nach Ablauf der Anmeldefrist werden alle Anmeldungen gemeinsam mit den Leitungen der Kindertageseinrichtungen gesichtet und bewertet. Eine Rückmeldung über die Vergabe der Plätze erfolgt voraussichtlich im 1. Quartal des Anmeldejahres. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Anmeldezahlen vermutlich nicht alle Kinder in ihren Wunscheinrichtungen untergebracht werden können. Deshalb ist es ratsam, Angaben zu Zweit- und Drittwünschen zu machen.


Gebühren

Bei der Ermittlung der Betreuungsgebühren ist das zu versteuernde Einkommen der Eltern ausschlaggebend. Dieses wird durch die Satzung der Gemeinde Dötlingen über die Erhebung von Gebühren bei Inanspruchnahme der Kindertageseinrichtungen geregelt.


Seit dem 01.08.2018 haben Kinder gemäß § 21 des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (KiTaG), die das dritte Lebensjahr vollendet haben, ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden, bis zu ihrer Einschulung einen Anspruch darauf, eine Tageseinrichtung mit Kräften, für die das Land allgemeine Finanzhilfe erbringt, beitragsfrei zu besuchen.


Zusätzliche Kosten 

Einige Einrichtungen bieten, je nach Betreuungszeit, ein Frühstück, Mittagessen oder eine Teepause an.

Diese Kosten werden, wie die Gebühren, monatlich erhoben und können über Sepa –Lastschrift eingezogen oder überwiesen werden.