Einfache Melderegisterauskunft

Edewecht  |  Mein Bereich

Hinweise zur Auskunftsanfrage

  • Sie sind hier: Start
  • Anfragezweck
  • Absender
  • Suche
  • Bestätigung
  • Gebühren
  • Zahlung
  • Auskunft
Alle Felder mit * müssen ausgefüllt werden.
Hinweis

Online-Melderegisterauskunft der Gemeinde Edewecht

Wenn eine Person zu einer anderen Person Auskunft verlangt, kann nach § 44 (1) Bundesmeldegesetz (BMG) diese erteilt werden. Hier spricht man von einer Einfachen Melderegisterauskunft. Diese Einfache Melderegisterauskunft können Sie hier online abrufen, bekommen am Ende des Online-Dialoges ein pdf-Dokument mit der gewünschten Auskunft. Finden sich im städtischen Melderegister mit den von Ihnen gemachten Angaben keine oder mehrere Personen, bekommen Sie die folgende Antwort: „Eine Auskunft kann aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht oder derzeit nicht erteilt werden.“

Die Einfache Melderegisterauskunft ist kostenpflichtig. Sie werden daher nach der Eingabe der Suchkriterien zum Online-Bezahlverfahren weitergeleitet. Hier stehen Ihnen diverse Zahlungsmöglichkeiten (Paypal, Paydirekt, Kreditkarte …) zur Verfügung. Die dort eingegebenen Informationen dienen ausschließlich der Abwicklung des Bezahlvorganges, sie werden von uns nicht gespeichert.

Die Gebühr ist auch fällig, wenn

  • die von Ihnen gesuchte Person nicht im Melderegister gefunden werden kann,
  • die von Ihnen gesuchte Person auf Grund der von Ihnen angegebenen Daten nicht eindeutig identifiziert oder nicht gefunden werden kann,
  • Ihnen die erteilte Auskunft bereits bekannt ist,
  • Ihnen eine Auskunft auf Grund von Übermittlungs- oder Auskunftssperren nicht erteilt werden kann.

Eine Gebührenerstattung ist aus diesen Gründen demzufolge nicht möglich.

Klicken Sie hier auf WEITER um mit dem Online-Dialog zu starten.




Einverständniserklärung zum Datenschutz



Alle Felder mit * müssen ausgefüllt werden.