Dienstleistung
Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
                            
                                                                    Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
                                            Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
                            
                                                                    Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
                                    Postfach 1162
26442 Friedeburg
                        Servicezeiten
                        
                Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
                                Fax
04465 806-77
                                                    04465 806-77
                                Telefon
04465 806-0
                                                    04465 806-0
                            E-Mail
                                                                                                                            
                                                                                                                                                                                                            
                    Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                 Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                
                            
                    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
                
            Gebühr:
            EUR 70,00
        
                            
    
                    Ausstellung der Urkunde
                
            Gebühr:
            EUR 15,00
        
                            
    
                    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
                
            Gebühr:
            EUR 7,50
        
                            
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                 Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Geburtsanmeldung, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Abstammungsurkunde
            
    
    
                                    
    
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
                    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
                            
    Gebühr: EUR 70,00
                    Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
                            
    Gebühr: EUR 15,00
                    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50
                            
                    
                    Gebühr: EUR 7,50
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Schlagwörter
                    Geburtsanmeldung, Geburtenregister, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Abstammungsurkunde