Dienstleistung
Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
Wenn sich die auf dem Personalausweis vermerkte Adresse geändert hat, weil der Inhaber/die Inhaberin umgezogen ist, muss er oder sie nicht nur innerhalb von zwei Wochen den neuen Wohnsitz anmelden , sondern auch die Adressangaben im Personalausweis ändern lassen.
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr
Dienstag 08:30-12:00 Uhr
Mittwoch 08:30-12:00 Uhr
Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr
Freitag 08:30-12:00 Uhr
04465 806-77
04465 806-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                    
    
        
            
                
                            Bearbeitungsdauer
                    
                
            
        
        
                                                
                
            
                    in der Regel erfolgt eine sofortige Bearbeitung
                
            Bearbeitungsdauer: 0 Tage
        
    
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                 Es fallen keine Gebühren an.
                        
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Ansprechpunkt
                    
                
            
        
        
                                                 Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Formulare
                    
                
            
        
        
                                                 Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            erforderliche Unterlagen
                    
                
            
        
        
                                                 
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   Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben 
                                                                                                                                
    
        
            
                
                            Hinweise (Besonderheiten)
                    
                
            
        
        
                                                 Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                
                                                                                                
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    3000012, Anforderung eines Identnachweises
            
    
    
                                    
    
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Tage
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die der Inhaber/die Inhaberin des Personalausweises gezogen ist.
Formulare
Bei der Änderung der Anschrift durch den Personalausweisinhaber kann sich dieser durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.
erforderliche Unterlagen
-  
  Personalausweis zur Änderung der Wohnungsangaben 
Hinweise (Besonderheiten)
Die neue Wohnadresse wird durch die zuständige Stelle auf dem elektronischen Chip gespeichert. Daneben wird ein Adressaufkleber auf der Rückseite des Personalausweises angebracht, gesiegelt und mit einer transparenten Schutzfolie versehen. Die neue Adresse ist dann sowohl sichtbar auf dem Dokument als auch auf dem elektronischen Chip geändert.