Ansprechpartner
Frau Hinrichs

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

Adresse
Friedeburger Hauptstraße 96
26446 Friedeburg
Postfach
Postfach 1162
26442 Friedeburg
Servicezeiten

Montag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-16:00 Uhr

Dienstag 08:30-12:00 Uhr

Mittwoch 08:30-12:00 Uhr

Donnerstag 08:30-12:00 Uhr, 14:00-17:00 Uhr

Freitag 08:30-12:00 Uhr


Fax
04465 806-77
Telefon
04465 806-0

Häufig gestellte Fragen

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 70,00
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister (§ 62 Personenstandsgesetz) - (Niedersachsen)
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Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Abstammungsurkunde, Personenstandsurkunde, Geburtsanzeige, Geburtsanmeldung, Geburtenregister