Dienstleistung
Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller Aufnahme
Die Aufnahme der Tätigkeit als Markthändlerin/Markthändler oder Schaustellerin/Schausteller bedarf der Zustimmung durch die zuständige Stelle und unterliegt der kommunalen Marktsatzung.
Am Markt 9
26409 Wittmund
Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr
Zulassungsstelle:
Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr
Do. 7:30 bis 16:30
Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales:
Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr
+49 04462 861125
+49 4462 8601
Friedrichswall 1
30159 Hannover
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
0800 818-8100
Häufig gestellte Fragen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Kommunale Satzung
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Schlagwörter
Tätigkeit als Markthändler oder Schausteller Aufnahme
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
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Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kommunale Satzung
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport