Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

 

Die Geburtsurkunde/begl. Abschrift kann online beantragt werden.

 

Wichtig:

Die Urkunde kann nur in der Gemeinde Goldenstedt ausgestellt werden, wenn der Ereignisort – also der Ort der Beurkundung – Goldenstedt oder Lutten ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.


Ausstellung der Urkunde/begl. Abschrift aus dem Geburtenregister:

Gebühr: 20,00 EUR

 

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde:

Gebühr: 10,00 EUR