Dienstleistung
Anforderung Sterbeurkunde/begl. Abschrift aus dem Sterberegister
Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.
Die Sterbeurkunde/begl. Abschrift kann online beantragt werden.
Wichtig:
Die Urkunde kann nur in der Gemeinde Goldenstedt ausgestellt werden, wenn der Ereignisort – also der Ort der Beurkundung – Goldenstedt ist.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Sterbefall eingetreten ist.
Voraussetzungen
Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:
- Ehegatten und Lebenspartner
- Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
- Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen
- andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
- Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung einer Sterbeurkunde/begl. Abschrift aus dem Sterberegister:
Gebühr: 15,00 EUR
Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird:
Gebühr: 7,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.