Eine Sterbeurkunde bescheinigt den Tod eines Menschen, sowie Ort und Zeitpunkt des Todes.

Die Sterbeurkunde/begl. Abschrift kann online beantragt werden.


Wichtig:

Die Urkunde kann nur in der Gemeinde Goldenstedt ausgestellt werden, wenn der Ereignisort – also der Ort der Beurkundung – Goldenstedt ist.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Bereich der Sterbefall eingetreten ist.


Die Ausstellung einer Sterbeurkunde beantragen können:  

  • Ehegatten und Lebenspartner 
  • Vorfahren und Abkömmlinge (z. B. Kind, Enkelkind)
  • Geschwister, wenn sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen 
  • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Ausstellung einer Sterbeurkunde/begl. Abschrift aus dem Sterberegister:

Gebühr: 15,00 EUR


Jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig mit dem Erstexemplar beantragt wird:

Gebühr: 7,50 EUR


Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.