Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.


Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten.


Sie können das Formular ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem entsprechenden Lageplan (siehe Hinweis im Antrag) per Post oder per E-Mail an die Gemeinde Goldenstedt senden.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich das Grundstück befindet.


- ausgefüllter und unterschriebener Antrag

- ein mit Nordpfeil versehender Lageplan im Maßstab 1 : 500 mit Angabe der Straße, Haus-Nr., der Grundstücks- und Eigentumsgrenzen, der Schmutz- und Regenwasseranschlüsse, Gewässer, Baumbestand.


In dem Lageplan sind einzuzeichnen:

1. Umrisse der vorhandenen und zu erstellenden Gebäude

2. Schmutzwasserleitungen

  • neue Leitungen oder Vorbehandlungsanlagen (rote Linien)
  • vorhandene Leitungen (schwarze Linien)

3. Regenwasserleitungen

  • neue Leitungen (blaue Linien)
  • vorhandene Leitungen (schwarze Linien gestrichelt)

Entwässerungsanlagen, Abwasser