Wenn das Einkommen eines privaten Haushalts nicht ausreicht, um selbst die Kosten für den Wohnraum zu tragen, kann ein Rechtsanspruch auf Wohngeld geltend gemacht werden.

Sie können den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen/Anlagen per Post oder per E-Mail an die Gemeinde Goldenstedt senden. Wenn Sie Hilfe bei der Antragstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Person.