Können Sie glaubhaft machen, dass durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Ihr Leben, Ihre Gesundheit, Ihre persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann, können Sie eine Auskunftssperre im Melderegister bei der zuständigen Meldebehörde des Wohnortes beantragen. Diese Sperre wird nur unter bestimmten Voraussetzungen und in absoluten Ausnahmefällen eingetragen.


Die Auskunftssperre wird durch die zuständige Stelle eingerichtet. Weitere beteiligte Stellen, wie die der vorherigen Wohnung und die für eventuell vorhandene weitere Wohnungen zuständigen Stellen, werden unterrichtet.

Sie können das Formular ausgefüllt und unterschrieben (im Original) zusammen mit einer Kopie des Reisepasses oder Personalausweises per Post an die Gemeinde Goldenstedt (Hauptstraße 39, 49424 Goldenstedt) senden oder es bei ihrem persönlichen Termin mitbringen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die antragstellende Person ihren Wohnsitz hat.


Für eine Auskunftssperre müssen Sie triftige Gründe, die eine Gefährdung Ihrer oder anderer Personen deutlich machen, gegenüber der Meldebehörde glaubhaft machen. Die Sperre wird erst eingetragen, wenn eine Überprüfung Ihrer Angaben die von Ihnen angeführte Gefahr bestätigt hat. Die Auskunftssperre gilt nur für die Wohnung, für die sie beantragt wurde.


Diese Sperre wird nur in absoluten Ausnahmefällen eingetragen. Es empfiehlt sich, dass Sie vor der Beantragung mit Ihrer Meldebehörde Kontakt aufnehmen und sich informieren, ob eine Sperre in Ihrem Fall in Betracht kommt.


bei persönlicher Beantragung:


bei schriftlicher Beantragung:

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular (im Original)
  • Kopie des Reisepasses oder Personalausweises
  • Nachweise zur Glaubhaftmachung der Angaben

Es fallen keine Gebühren an.


Geltungsdauer: 2 Jahre


Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.


Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.