Alle Haushalte, die privat gefördertes Wasser in den gemeindlichen Schmutzwasserkanal einleiten und diese Wassermengen durch einen Wasserzähler nachweisen müssen, haben den Zähler am 01.10 des Jahres abzulesen und den Zählerstand der Gemeinde Goldenstedt mitzuteilen.

Sie haben die Möglichkeit den Wasserzählerstand online zu übermitteln.