Das Arbeitslosengeld II richtet sich an grundsätzlich erwerbsfähige Personen und dient der Grundsicherung, also der Sicherstellung Ihres Lebensunterhalts auf Zeit. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit

  • Leistungen, die Ihnen zu einem Arbeitsplatz verhelfen sollen,
  • Hilfe bei der Ausbildungsplatzsuche und
  • Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts.


Die Grundsicherungsleistungen werden jeden Monat im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.


Dass Sie hilfebedürftig sind, überprüft das Jobcenter in regelmäßigen Abständen. Das Jobcenter bewilligt die Leistungen daher in der Regel für 12 Monate. In Einzelfällen bewilligt das Jobcenter Arbeitslosengeld II für nur 6 Monate, zum Beispiel, wenn Ihr Einkommen jeden Monat unterschiedlich hoch ist.

Bitte wenden Sie sich für die Beantragung von Arbeitslosengeld II an Ihr Jobcenter.

Die Zuständigkeit liegt beim Jobcenter. Für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Goldenstedt gilt das Jobcenter in Vechta als Ansprechpartner.


Hartz IV, Hartz 4, erwerbfsähig