Der Personalausweis liegt bei der zuständigen Stelle bereit, in der er beantragt wurde und muss grundsätzlich persönlich abgeholt werden.


Ist eine persönliche Abholung nicht möglich, so kann kann eine bevollmächtigte Person mit der Abholung beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Bevor der Personalausweis persönlich abgeholt werden kann, versendet die Bundesdruckerei ein Anschreiben mit einer sogenannten -Transport PIN und einem Sperrkennwort (PIN-Brief) an die Hausanschrift der Antragstellerin/des Antragstellers. Im Ausnahmefall kann der PIN-Brief an die zuständige Stelle gesandt werden. In der Regel kann der Personalausweis 5 Tage nach Erhalt des PIN-Briefes abgeholt werden. Bei der Abholung wird bestätigt, ob die Nutzung als elektronischer Identitätsnachweis aktiviert bleiben oder deaktiviert werden soll.

Der Empfang des PIN-Briefes ist gegenüber der zuständigen Stelle mit Unterschrift zu bestätigen. Der PIN-Brief sollte auch nach der Abholung unbedingt aufbewahrt werden.

Mit der Abholung kann eine bevollmächtigte Person beauftragt werden. Diese muss sich ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abgabe folgender Erklärungen vorlegen:

  1. Erhalt des PIN/PUK-Briefes der Bundesdruckerei
  2. Nutzung der Online-Ausweisfunktion



Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Ausstellung beantragt wurde.


  • bisheriger Personalausweis
  • Bei Verlust: anderer Identitätsnachweis
  • PIN-Brief der Bundesdruckerei
  • ggf. Vollmacht zur Abholung durch eine andere Person

Für die Abholung fallen keine Gebühren an.


Der Personalausweis kann 5 Tage, nach der Zustellung des PIN-Briefes durch die Bundesdruckerei, abgeholt werden.


In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass die Antragstellerin/der Antragsteller zum Personalausweis keinen PIN-Brief von der Bundesdruckerei erhält. Ohne PIN-Brief ist die Freischaltung des elektronischen Identitätsnachweises (Online-Ausweisfunktion) nicht möglich. In diesem Fall wird der Ausweis von der zuständigen Stelle gegenüber der Bundesdruckerei reklamiert. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.


Alternativ kann der Personalausweis mit ausgeschalteter Online-Ausweisfunktion verwendet werden. Die Freischaltung dieser Funktion ist zu einem späteren Zeitpunkt gegen Gebühr möglich.