Wenn Ihre Hundesteuermarke verloren gegangen oder unbrauchbar ist, können Sie hier eine Erklärung über den Verlust einreichen und eine Ersatzhundesteuermarke beantragen.

Die Erklärung des Verlustes ist online möglich.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet ist.


Es fallen keine Gebühren an.


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