Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer, welche auf der Straßenlaterne vermerkt ist, gemeldet werden.


Es fallen keine Gebühren an.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


nicht angegeben


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Es werden keine Unterlagen benötigt.


nicht angegeben


nicht angegeben


nicht angegeben


Unfall, beschädigt, angefahren, Haftpflicht, umgefahren, Straßenbeleuchtung, Unfall, beschädigt, angefahren, Haftpflicht, umgefahren, Straßenbeleuchtung