Über eine Auskunft aus dem Melderegister haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

  • einfache Melderegisterauskunft
  • erweiterte Melderegisterauskunft
  • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
  • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
  • Selbstauskunft
  • Gruppenauskunft

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich in der zeitlichen Folge des Eingangs der Anfragen bzw. Feststellung des Zahlungseinganges. Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Auskunftsaufkommen bei der jeweiligen Meldebehörde mehrere Wochen. Bitte sehen Sie von Rückfragen ab.


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person


  • Angaben über die gesuchte Person
    Familienname, Vorname, Geburtsdatum und/oder auch die letzte Ihnen bekannte Anschrift in Berlin müssen eine eindeutige Identifizierung der angefragten Person zulassen.
  • Schriftliche Anfrage
    Wenn Sie das Online-Verfahren nicht nutzen, können Sie bei allen zuständigen Behörden (siehe unten) nur schriftlich anfragen.
    Die Verwaltungsgebühr ist bei schriftlichen Anfragen im Voraus zu entrichten (siehe unten).
  • Bei Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft
    muss das berechtigte Interesse für jedes benötigte Datum glaubhaft gemacht werden oder
    Sie fügen Nachweise bei (z.B. Vollstreckungstitel).

Beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft online:

  • Falls nicht bereits geschehen, richten Sie ein Servicekonto Business ein.
    • Hilfe zur Erstellung des Servicekontos finden Sie in der Rubrik "Links".
  • Sie geben alle Daten in den Online-Dienst ein.
  • Sie zahlen die Gebühr.
  • Sie können die Melderegisterauskunft sofort im Portalpostfach des Online Dienstes abrufen.

Wenn die gesuchte Person bereits seit 5 Jahren nicht mehr in Hamburg gemeldet ist, beantragen Sie die einfache Melderegisterauskunft schriftlich:

  • Sie reichen Ihre Anfrage schriftlich ein.
  • Die zuständige Stelle überprüft Ihre Anfrage.
  • Sie erhalten eine Antwort per Post.
  • Sie bezahlen die Gebühr nachdem Sie den Gebührenbescheid erhalten haben.