Sie haben bei der Gemeinde Holdorf die Möglichkeit, die Wohnsitzanmeldung online, kostenlos und ganz ohne Behördengang durchzuführen.

 

Für die Nutzung des Dienstes ist die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises mit PIN sowie ein behördliches Nutzerkonto (BundID) erforderlich. Am einfachsten ist die Nutzung mit dem Smartphone. Außerdem wird wie bei der Anmeldung vor Ort eine Wohnungsgeberbescheinigung benötigt, sofern es sich um eine Mietwohnung handelt.

 

Ablauf der Online-Wohnsitzanmeldung: 

  1. Link zur Wohnsitzanmeldung öffnen und per BundID einloggen
  2. Mit dem Online-Ausweis authentifizieren
  3. Adressdaten aktualsieren
  4. Wohnungsgeberbescheinigung hochladen 
  5. Mit der AusweisApp Adresse auf dem Chip des Ausweises ändern 
  6. Adressaufkleber per Post erhalten und aufkleben

 

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.

 

 

Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.


Es fallen keine Gebühren an. Verspätete Meldungen mit Überschreitung der Meldefrist von 2 Wochen können mit einem Bußgeld geahndet werden.


Die Anmeldung muss innerhalb von 2 Wochen nach Bezug der Wohnung erfolgen.


Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine kostenfreie Bestätigung.


Ab 1. November 2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Stelle anzumelden.

Kommen Sie Ihrer Meldepflicht nach, um unnötige Probleme und Ärger zu vermeiden. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.

Zudem sind auch Ihr Personalausweis und gegebenenfalls Ihr Kraftfahrzeugschein zu ändern.


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Hauptwohnsitz anmelden


Wenn Sie umziehen, müssen Sie der Meldebehörde ihre neue Adresse innerhalb von zwei Wochen mitteilen. 


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in die Sie gezogen sind.


nicht angegeben


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  • Personalausweis und/oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Folgende Daten bzw. Unterlagen werden zusätzlich benötigt bei:
    • aus dem Ausland zugezogenen Personen:
      • die letzte Wohnanschrift in Deutschland (Anmeldebestätigung, Tag des Ein- und Auszugs)
    • betreuten Personen:
      • schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
    • Personen, die nicht  selbst erscheinen können:
      • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person

nicht angegeben


nicht angegeben


anmelden, Umzug, Wohnungsbezug, anmelden, Umzug, Wohnungsbezug