Dienstleistung
Briefwahl beantragen
Ab sofort können Sie die Briefwahlunterlagen für die Kommunalwahl bequem beantragen. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Online: Nutzen Sie unser Online-Formular, um die Unterlagen schnell und einfach zu bestellen.
- Persönlich: Besuchen Sie ab dem 19. August das Rathaus der Gemeinde Holdorf während der Öffnungszeiten.
- Schriftlich: Senden Sie uns Ihren Antrag per Post.
Wahlbenachrichtigungen und Fristen
Die Wahlbenachrichtigungen wurden Anfang August verschickt. Mit der Benachrichtigung können Sie die Briefwahlunterlagen direkt beantragen.
Bitte beachten Sie: Der Antrag auf Briefwahl muss spätestens am 7. September 2026 um 18:00 Uhr gestellt werden.
Rücksendung der Wahlbriefe
Für eine rechtzeitige Zustellung empfiehlt die Gemeinde Holdorf, die Wahlbriefe innerhalb Deutschlands spätestens drei Werktage vor der Wahl, also bis zum 9. September 2026, abzusenden. Alternativ können Wahlbriefe auch persönlich im Rathaus abgegeben werden.
Hinweis zur Frist: Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September um 18:00 Uhr im Rathaus der Gemeinde Holdorf oder bis 18:00 Uhr beim Landkreis Vechta eingegangen sein. Später eintreffende Wahlbriefe können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen frühzeitig, um eine reibungslose Teilnahme an der Wahl zu gewährleisten!
Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadtverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch ab dem 19. August gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
- die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.
Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
- die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.
Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
- die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie erhalten die Wahlbenachrichtigung spätestens 3 Wochen vor dem Wahltag. Falls Sie diese nicht rechtzeitig erhalten haben, wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Sie müssen den Wahlschein bis spätestens zwei Tage vor dem Wahltag (11.09.2026), 13.00 Uhr, beantragt haben.
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahltag um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Volltext
Wenn Sie eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, aber am Wahltag nicht vor Ort in Ihrem Wahlbezirk wählen können oder wollen, können Sie Wahlunterlagen für eine Briefwahl beantragen. Einen entsprechenden Antrag finden Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Die Erteilung des Wahlscheins kann schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden.
Sie erhalten dann folgende Wahlunterlagen:
- einen Wahlschein
- einen amtlichen Stimmzettel
- einen amtlichen Stimmzettelumschlag
- einen amtlichen hellroten Wahlbriefumschlag und
- ein Merkblatt mit wichtigen Hinweisen zur Briefwahl.
Wenn Sie Ihren Wahlschein und die Briefwahlunterlagen persönlich bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung abholen, können Sie Ihre Stimme auch gleich vor Ort abgeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass Sie Ihren Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und in den Stimmzettelumschlag legen können.
Können Sie wegen einer körperlichen Beeinträchtigung oder wegen Schreib- und Leseproblemen Ihre Stimme per Briefwahl nicht allein abgeben? Dann darf Ihnen eine andere Person dabei helfen. Ihre Helferin oder Ihr Helfer muss
- mindestens 16 Jahre alt sein,
- durch eine Versicherung an Eides statt bestätigen, dass der Stimmzettel nach Ihrem erklärten Willen gekennzeichnet wurde und
- die erlangte Information zu Ihrer Stimmabgabe geheim halten.
Voraussetzungen
- Sie sind für die betreffende Wahl wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis eingetragen.
- Bei Antragstellung für eine andere Person: Sie haben eine schriftliche Vollmacht.
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins unter Angabe persönlicher Daten:
- Name
- Geburtsdatum
- Anschrift
- bei Vertretung: schriftliche Vollmacht