ACHTUNG: Über den Button "Online-Beantragung über die Gemeinde Holdorf" kann ausschließlich ein einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (Belegart NB) beantragt werden. Wenn Sie ein Erweitertes und oder eines für eine Behörde (Belegarten NE, OB, OE) benötigen, müssen Sie persönlich erscheinen oder Ihr Zeugnis direkt beim Bundesamt für Justiz beantragen.

Das Führungszeugnis beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben.

Im Führungszeugnis wird unter Aufführung der vollständigen Personalien hauptsächlich verzeichnet, ob die betreffende Person vorbestraft oder nicht vorbestraft ist. Es dient damit als Nachweis der Unbescholtenheit.

 

In ein Führungszeugnis werden nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses:

  • für private Zwecke (Beleg-Art N)
  • zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O)

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).

 

Sowohl das Zeugnis der Belegart N als auch das der Belegart O gibt es außerdem in der einfachen oder erweiterten Ausführung.

 

  • einfach & privat: Belegart NB
  • erweitert & privat: Belegart NE
  • einfach & zur Vorlage bei einer Behörde: Belegart OB (hier muss auch eine Schlüsselbezeichnung für den Verwendungszweck angegeben werden, diesen können Sie bei der anfordernden Behörde erfragen)
  • erweitert & zur Vorlage bei einer Behörde: Belegart OE (hier muss auch eine Schlüsselbezeichnung für den Verwendungszweck angegeben werden, diesen können Sie bei der anfordernden Behörde erfragen)

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Es gibt noch weitere, weniger häufig notwendige Arten von Fürhungszeugnissen. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld umfassend bei der anfordernden Stelle, welche Art von Führungszeugnis Sie vorlegen sollen. Im Falle eines erweiterten Führungszeugnisses muss die anfordernde Stelle der Meldebehörde eine Bestätigung erbringen, dass die Voraussetzungen für die Erteilung eines erweiterteten Zeugnisses vorliegen. Diese wird Ihnen als antragstellende Person für gewöhnlich von der anfordernden Stelle mitgegeben.

Sie können das einfache oder erweiterte Führungszeugnis sowie Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde online beantragen. Das Führungszeugnis ist eine Urkunde, die bescheinigt, ob Sie vorbestraft sind oder nicht.

Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B. zur Vorlage beim Arbeitgeber, benötigt, handelt es sich um ein einfaches Führungszeugnis. Ein erweitertes Führungszeugnis benötigen Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (z. B. Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen bzw. Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen.

Das Führungszeugnis für behördliche Zwecke dient ausschließlich zur Vorlage bei einer Behörde (z.B. für die Erteilung einer Fahrerlaubnis) und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis).


Bis zum vollendeten 17. Lebensjahr kann auch der gesetzliche Vertreter die Ausstellung beantragen. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden. Der Antrag wird von der zuständigen Stelle entgegengenommen und zwecks Ausstellung an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Das Führungszeugnis für private Zwecke (Beleg-Art N) wird dem Antragsteller direkt per Post nach Hause gesandt.

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O) wird direkt der Behörde zugesandt, die vom Antragsteller/von der Antragstellerin unter Bezugnahme des Verwendungszwecks angegeben wurde. Der Antragsteller/die Antragstellerin kann verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zur Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.


Die Zuständigkeit liegt beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

Anträge können auch bei den örtlich zuständigen Meldebehörden gestellt werden.


Elektronischer Personalausweis mit freigeschalteter PIN als Identitätsnachweis oder Aufenthaltstitel, mit einem elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium (nur für die direkte Beantragung über das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz).


  • Lesegerät, um die Ausweisdaten entsprechend auslesen zu können
  • Ausweis App 2

(nur für die Online-Beantragung beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.)


Gebühr: EUR 13,00

Bearbeitungsdauer: ca. 14 Tage


§ 30 / 30a Bundeszentralregister (BZRG)


Bei der Datenübermittlung wird zudem ein sicheres Verfahren verwendet, das dem modernsten Stand der Technik entspricht und die Vertraulichkeit und Integrität des elektronisch übermittelten Datensatzes und damit den Datenschutz gewährleistet.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Führungszeugnis können Sie auch persönlich bzw. unter bestimmten Voraussetzungen schriftlich bei der örtlich zuständigen Gemeinde oder Stadt beantragen.

Informationen zum Online-Verfahren bei der Antragstellung für Führungszeugnisse auf den Seiten des Bundesamts für Justiz (BfJ)

Pressemitteilung zum elektronischen Führungszeugnis des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)


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