Die zuständige Stelle stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.

Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister.

Die Meldebescheinigungen sind bei der zuständigen Stelle persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen.

Ein Antrag kann auch über die Online-Anwendung eingereicht werden.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz haben.


  • gültiger Personalausweis oder Reisepass

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.


Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)


Einfache Meldebescheinigung

Gebühr: EUR 7,50


Erweiterte Meldebescheinigung

Gebühr: EUR 9,00


Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Die einfache Meldebescheinigung beinhaltet folgende Inhalte:

  1. Familienname
  2. frühere Namen
  3. Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
  4. Doktorgrad
  5. Ordensname, Künstlername
  6. Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat)
  7. derzeitige Anschriften (ohne Einzugs- oder Auszugsdaten)


Sollten weitere Informationen benötigt werden (z.B. Staatsangehörigkeit, Familienstand etc.) muss eine erweiterte Meldebescheinigung beantragt werden.


Melderegisterauskunft, Wohnsitz bescheinigen, Aufenthalts- / Meldebescheinigung Erteilung, Familienstand, Aufenthaltsbescheinigung, Wohnsitzbescheinigung, Freizügigkeitsbescheinigung