Der Kinderreisepass gilt maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.

 

DAS KIND MUSS BEI DER ANTRAGSTELLUNG ZWINGEND DABEI SEIN!

 

Die Kinderreisepässe sind ein Jahr gültig. → siehe Bemerkungen.

Unabhängig von der Restgültigkeit ist der Pass aber auch ungültig, wenn das darauf vorhandene Passbild keine zweifelsfreie Identifikation des Kindes mehr zulässt. Deshalb ist es ausgesprochen wichtig, dass stets aktuelle Bilder verwendet werden. Das trifft insbesondere Kinderreisepässe, die nach altem Recht und einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt wurden, hier wird eine Aktualisierung dringend empfohlen.

 

Je jünger die Person ist, desto neuer muss das Passbild am Tag der Beantragung sein. 

 

Die Grundlage eines jeden Identitäsdokumentes ist ein einwandfreies Passbild. Die Anforderungen an Passbilder sind hoch. Beistehend können Sie sich eine Mustertafel anschauen. Nur Passbilder, die den Anforderungen entsprechen, werden bei der Beantragung akzeptiert. Nur durch eine strenge Kontrolle bei der Antragstellung kann optimal gewährleistet werden, dass Sie mit Ihrem Ausweisdokument bei keiner Grenz-, Polizei-, o.ä. Kontrolle Probleme bekommen.

 

Sie wollen Ihr Passbild schon vorab digital übermitteln, oder Ihr Fotograf hat die Möglichkeit? Dann verwenden Sie bitte nachfolgenden Link:

https://free.teambeam.de/meldeamt

 

Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis (Reisen in Länder des sogenannten Schengen-Raums, also in die europäischen Staaten ohne Grenzkontrollen) oder aber einen elektronischen Reisepass (z.B. visafreie Einreise in die USA).

 

Der Kinderreisepass ist vollwertig maschinenlesbar und weltweit anerkannt. Ausgenommen ist die visafreie Einreise in die USA. Diese kann nur mit dem regulären Reisepass (ePass) erfolgen.

 

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zum Reiseziel sind auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes zu finden.

Für die Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

 


Der Kinderreisepass wird direkt bei der Beantragung im Einwohnermeldeamt ausgestellt.

Die Bearbeitungsdauer für den ePass liegt bei ca. drei bis vier Wochen.


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses

EUR 13,00

 

Verlängerung/Aktualisierung eines bestehenden Kinderreisepasses (nur wenn der Kindereisepass noch Restgültigkeit besitzt)

EUR 6,00

 

Beantragung eines ePass (regulärer Reisepass)

EUR 37,50


Gültigkeit der Ausweisdokumente:

Der Kinderreisepass ist für maximal ein Jahr gültig kann aber unter Umständen verlängert werden. Voraussetzung für eine Verlängerung ist, dass der Kinderpass das Ablaufdatum noch nicht überschritten hat und dass es noch mindestens eine freie Doppelseite im Kinderpass gibt. 

Bei der Verlängerung/Aktualisierung werden auch die biometrischen Daten (Körpergröße und ggfs. Augenfarbe) und vor allem das Lichtbild aktualisiert. Das Bild von letztem Jahr kann nicht erneut verwendet werden.

Der reguläre Pass besitzt eine Gültigkeit von sechs Jahren und kann nicht verlängert oder aktualisiert werden.

Unabhängig von der Restgültigkeit verlieren Reisepässe auch ihre Gültigkeit, wenn das Kind anhand des Passbildes nicht oder nicht zweifelsfrei identifiziert werden kann. Bitte prüfen Sie rechtzeitig vor Urlaubsreisen, ob das Passbild eine Identifikation zulässt und noch Gültigkeit besitzt.


Kinderreisepass, Reiseausweis Kind