Wenn Sie Ihre Nebenwohnung aufgeben möchten, müssen Sie diese in der Meldebehörde abmelden. Die Abmeldung kann sowohl in der Meldebehörde der Nebenwohnung, als auch in der Meldebehörde der Hauptwohnung erfolgen. Die andere Meldebehörde wird automatisch informiert.

Die Abmeldung kann sowohl bei der Meldehörde der Hauptwohnung, als auch bei der Meldebehörde der abzumeldenen Nebenwohnung erfolgen.


Es fallen keine Gebühren an.


Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit.

Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen oder über den Online-Vorgang übermitteln.


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