Der Bearbeitungsstatus des Personalausweises kann bei der zuständigen Stelle erfragt werden.


Es müssen keine Fristen beachtet werden.



Gebühr: kostenfrei

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)


Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Personalausweis beantragt wurde: örtliche Personalausweisbehörde (Bürgeramt)


Es werden keine Unterlagen benötigt.