Dienstleistung
Nachträgliche Buchung von Sonderbetreuungszeiten in Kindertagesstätten der Gemeinde Ostrhauderfehn
Wichtigste Merkmale
Die Gemeinde Ostrhauderfehn bietet in ihren Betreuungseinrichtungen wie der Kinderkrippe Wüppsteertjes, der Kindertagesstätte Fehnwichtel, der Kindertagesstätte Farbenland und dem Kindergarten Farbenwelt Sonderbetreuungszeiten an.
Aufgrund der unterschiedlichen Betreuungszeiten in den einzelnen Einrichtungen variieren auch die angebotenen Sonderbetreuungszeiten.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Kindertagesstätten
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Bei kommunalen Betreuungseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Telefon 04952 8050, Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Für die nachträgliche Anmeldung einer Sonderbetreuungszeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit je angefangene halbe Stunde wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.
Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Gebühren befreit, sofern die maximale tägliche Betreuungszeit insgesamt nicht mehr als 8 Stunden umfasst. Die Sonderöffnungszeiten werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn nach Verfügbarkeit bewilligt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Kinderkrippe, Kindergarten, Sonderbetreuungszeit, Sonderöffnungszeit, Kindertagesstätte
            
    
    
                                    
    
An wen muss ich mich wenden?
Bei kommunalen Betreuungseinrichtungen wenden Sie sich bitte an die
Gemeinde Ostrhauderfehn
Kindertagesstätten
Telefon 04952 8050, Mail gemeinde@ostrhauderfehn.de
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn.
Anträge / Formulare
Für die nachträgliche Anmeldung einer Sonderbetreuungszeit nutzen Sie bitte das Online-Formular.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Inanspruchnahme der Sonderbetreuungszeit je angefangene halbe Stunde wird eine zusätzliche Gebühr von 15,00 € pro Monat in Rechnung gestellt.
Kinder die das 3. Lebensjahr vollendet haben, sind von den Gebühren befreit, sofern die maximale tägliche Betreuungszeit insgesamt nicht mehr als 8 Stunden umfasst. Die Sonderöffnungszeiten werden von der Gemeinde Ostrhauderfehn nach Verfügbarkeit bewilligt.