Dienstleistung
Meldung des Zwischenzählerstandes (Abwasser)
Wichtigste Merkmale
Wassermengen, die nachweislich nicht in die öffentlichen Abwasseranlagen eingeleitet wurden, können bei der Bemessung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
bruns@ostrhauderfehn.de
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Anträge / Formulare
                    
                
            
        
        
                                                Bitte teilen Sie den Zwischenzählerstand über das Online-Formular mit.
                
                        
        
                            
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Voraussetzungen
                    
                
            
        
        
                                                Es muss ein genehmigter Zwischenzähler vorhanden sein.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Die Meldung des Zwischenzählerstandes ist kostenfrei.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Mitteilung des Zwischenzählerstandes muss mit der Ablesung des Hauptzählers bzw. spätestens
 
a) im Gebiet des "Abwasserverband Overledingen" (AVO) (Ortsteile Ostrhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor, Langholt, Potshausen) bis zum 28. (29.) Februar
 
b) im Gebiet des "Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband" (OOWV) (Ortsteil Idafehn) bis zum 31. Mai
des Folgejahres in dem der Verbrauch entstanden ist,
 
beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt.
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Zwischenzähler, Abrechnung, Absetzung, Abwasser
            
    
    
                                    
    
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
bruns@ostrhauderfehn.de
Anträge / Formulare
Bitte teilen Sie den Zwischenzählerstand über das Online-Formular mit.
Voraussetzungen
Es muss ein genehmigter Zwischenzähler vorhanden sein.
Welche Gebühren fallen an?
Die Meldung des Zwischenzählerstandes ist kostenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung des Zwischenzählerstandes muss mit der Ablesung des Hauptzählers bzw. spätestens
a) im Gebiet des "Abwasserverband Overledingen" (AVO) (Ortsteile Ostrhauderfehn, Holterfehn, Holtermoor, Langholt, Potshausen) bis zum 28. (29.) Februar
b) im Gebiet des "Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband" (OOWV) (Ortsteil Idafehn) bis zum 31. Mai
des Folgejahres in dem der Verbrauch entstanden ist,
beim Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn erfolgt sein. Nach Ablauf dieser Frist werden die Mitteilungen nicht mehr berücksichtigt.