Dienstleistung
Abwassergebühr Festsetzung und Abrechnung
Die Entsorgung des in Privathaushalten und Gewerbebetrieben anfallenden Abwassers erfolgt über die zuständige Stelle. Dieses setzt eine entsprechende Gebühr für die Entsorgung fest.
Für die Gemeinde Ostrhauderfehn ist dies der Abwasserverband Overledingen , Zweckverband der Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn mit Sitz in der Gemeinde Rhauderfehn, 1. Südwieke 2A, 26817 Rhauderfehn.
            
                Einrichtung
                                            
                            
                    Gemeinde Ostrhauderfehn - Steueramt
                
                    
                    Hauptstraße 117
26842 Ostrhauderfehn
 Montag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
 
  Dienstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Mittwoch
 
  geschlossen
 
  Donnerstag
 
  08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
 
  Freitag
 
  08:00 - 12:00 Uhr
04952 805-30
04952 805-0
Häufig gestellte Fragen
        
        
                                                                                                                            
    
        
            
                
                            An wen muss ich mich wenden?
                    
                
            
        
        
                                                Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
 
Abwasserverband Overledingen, Zweckverband für die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
e-mail bruns@ostrhauderfehn.de
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Unterlagen werden benötigt?
                    
                
            
        
        
                                                Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Gebühren fallen an?
                    
                
            
        
        
                                                Preis Abwasserbeseitigungsgebühr 2,40 €/m³
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Welche Fristen muss ich beachten?
                    
                
            
        
        
                                                Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Verbrauch des Frischwassers. Die Abrechnung und Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich im Januar des Jahres.
                
                    
                    
    
    
                                                                                                                                                        
    
        
            
                
                            Rechtsgrundlage
                    
                
            
        
        
                                                Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
                
                    
                    
    
    
                                                                                    
                                            
                        
                            
    
        
            
                
                            Schlagwörter
                    
                
            
        
        
                    Abwasser, Kanalisation, Gebühr
            
    
    
                                    
    
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den jeweiligen Entsorgern. Das können Abwasserverbände, Stadtwerke, kommunale Betriebe oder privat-rechtliche Gesellschaften sein. Auskünfte zum jeweiligen Entsorger erteilt die Gemeinde, Samtgemeinde oder Stadt.
Abwasserverband Overledingen, Zweckverband für die Gemeinden Ostrhauderfehn und Rhauderfehn
Gemeinde Ostrhauderfehn
Steueramt, Frau Bruns
Hauptstraße 117, 26842 Ostrhauderfehn
Telefon 04952 8051220
e-mail bruns@ostrhauderfehn.de
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde Ostrhauderfehn.
Welche Gebühren fallen an?
Preis Abwasserbeseitigungsgebühr 2,40 €/m³
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abwassergebühr berechnet sich nach dem Verbrauch des Frischwassers. Die Abrechnung und Festsetzung der Abwassergebühr erfolgt grundsätzlich im Januar des Jahres.
Rechtsgrundlage
Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)